Ausbildung Ultraleicht
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Die Ausbildung im Ultraleichtfliegen (UL) orientiert sich in ihrer Struktur an der Motorflugausbildung und gliedert sich ebenfalls in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Dabei gelten die gesetzlichen Vorschriften der nationalen Luftfahrtbehörden, die eine sichere und zugleich zugängliche Ausbildung ermöglichen.
Der praktische sowie theoretische Teil findet auf unserem Flugplatz statt. Zu Beginn nimmt der Flugschüler im linken Sitz des Ultraleichtflugzeugs Platz, der Fluglehrer sitzt rechts daneben. Dank Doppelsteuer kann der Fluglehrer jederzeit eingreifen – ähnlich wie im Auto bei der Fahrschule. In den ersten Flugstunden lernt der Flugschüler das sichere Starten, Landen und Steuern des Luftfahrzeugs. Wenn der Fluglehrer überzeugt ist, dass der Schüler das Flugzeug sicher beherrscht, erfolgt ein ganz besonderer Moment: der erste Alleinflug. In den darauffolgenden Ausbildungsabschnitten vertieft der Flugschüler seine fliegerischen Fähigkeiten. Besonders wichtig sind hier Navigation, Funkverkehr sowie der erste Überlandflug, den der Flugschüler selbstständig absolvieren muss. Dieser Flug stellt eine wichtige Voraussetzung für die Prüfungszulassung dar und ist zugleich ein Meilenstein auf dem Weg zur Lizenz. Die theoretische Ausbildung umfasst die Fächer Luftrecht, Navigation, Technik, Meteorologie, menschliches Leistungsvermögen, Verhalten in besonderen Fällen und Aerodynamik. Dieser Unterricht vermittelt das nötige Hintergrundwissen, um das Ultraleichtflugzeug sicher im Luftraum führen zu können. Nach mindestens 30 Flugstunden und erfolgreichem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfungen erhält der Flugschüler die UL-Lizenz. Damit darf er nun eigenständig Ultraleichtflugzeuge im nationalen Luftraum führen – sei es für kurze Rundflüge in der Umgebung oder für Ausflüge zu entfernteren Zielen. Besonders attraktiv ist der Ultraleichtflug auch für Inhaber einer Segelflug- oder Motorfluglizenz. Sie können sich mit reduziertem Aufwand – unter anderem nur 10 Flugstunden bei der Umschulung – die neue Berechtigung erwerben. Damit ist der UL-Flug eine kostengünstige, flexible und faszinierende Möglichkeit, die Freude am Fliegen zu erleben und auszubauen. |
VoraussetzungenMindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
Mindestalter bei Scheinerwerb: 17 Jahre medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse II Teilnahme an einem Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort Ausbildungsinhalte
Erleichterungen für Segelflug- bzw. Motorfluglizenzinhaber
Ausbildung im Sprechfunk und Erwerb des BZF, Ausbildung in Pyrotechnik und Gesamtrettungssystem sowie theoretische Flugausbildung in den Fächern:
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