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Ausbildung Motorflug

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Bei der Ausbildung im Motorflug gibt es für unsere Schüler mit den neuesten gesetzlichen Regelungen zwei verschiedene Möglichkeiten zum Scheinerwerb: der international gültige PPL(A) und der europaweit gültige LAPL(A). Während der PPL international gülitg ist, ist der Aufwand in der Ausbildung beim LAPL geringer. Hier gilt es, die persönlichen Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwiegen, bevor Sie die Schulung bei uns beginnen. Unsere Fluglehrer beraten Sie hier gerne.

Zu Beginn der Ausbildung sitzt der Flugschüler auf dem (linken) Pilotensitz, während der Fluglehrer rechts neben ihm Platz nimmt. Über das Doppelsteuer kann der Fluglehrer so jederzeit eingreifen und dank der side-by-side Anordnung des Cockpits den Flugschüler Schritt für Schritt auf dem Weg zur eigenen Pilotenlizenz begleiten.

Nach einigen Flugstunden wird der Fluglehrer feststellen, dass sein Schützling mittlerweile das Flugzeug beherrscht und aus dem Cockpit aussteigen. Im Anschluss darf der Flugschüler zum ersten Mal allein in die Luft aufsteigen, während der Fluglehrer ihn vom Boden aus beobachtet und über den Flugfunk jederzeit eingreifen kann.

Nach diesem großartigen Erlebnis in der noch jungen Pilotenlaufbahn folgen weitere Ausbildungsabschnitte mit ersten Überlandflügen sowie Einweisungen in Navigation und technische Hilfsmittel. Der Flugschüler lernt dabei sich sicher mit Flugfunk und GPS durch den Luftraum zu bewegen.
Wenn er auch dies beherrscht, muss er sein Können in einem Überlandflug alleine unter Beweis stellen, ehe er die theoretische und praktische Prüfung ablegen darf.

Fortan steht dem frischgebackenen Lizenzinhaber der Luftraum offen. Flüge zu Zielen in ganz Europa oder darüber hinaus sind dabei zum Greifen nahe. Bei unserem jährlichen Vereinsausflug werden so immer wieder interessante Ziele angesteuert, bei denen unsere jungen Scheininhaber von der Erfahrung unserer älteren Piloten profitieren können.


Voraussetzungen

Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 Jahre
Mindestalter bei Scheinerwerb: 17 Jahre
medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
Teilnahme an einem Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort

Ausbildungsinhalte

Ausbildung im Sprechfunk und Erwerb des BZF sowie theoretische  Flugausbildung in den Fächern:
  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Kommunikation
praktische Flugausbildung PPL(A) nach EASA-FCL
  • 45 Flugstunden, davon 10 im Alleinflug
  • 5 Flugstunden Überlandflug im Alleinflug
  • Flug über 150 NM mit 2 Zwischenlandungen

praktische Flugausbildung LAPL(A)
  • 30 Flugstunden, davon 15 mit Fluglehrer
  • 6 Flugstuden im Alleinflug
  • 3 Flugstunden Überlandflug
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